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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Cross Studio, Inhaber Lukas Werz, Am Riembach 21, 31171 Nordstemmen (nachfolgend „Cross Studio" oder „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Webdesign- und Entwicklungsleistungen geschlossen werden.

(2) Cross Studio richtet sich derzeit ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (B2B). Eine Beauftragung durch Verbraucher (§ 13 BGB) ist nicht vorgesehen; der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss seine Unternehmereigenschaft durch entsprechende Selbsterklärung im Kontaktformular. Sollte im Einzelfall ein Verbrauchervertrag zustande kommen, gelten die zusätzlichen Schutzvorschriften des BGB sowie das Widerrufsrecht nach § 312g BGB; in diesem Fall wird die Widerrufsbelehrung mit der Onboarding-E-Mail übermittelt (siehe § 13a). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Cross Studio hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

(2) Der Auftraggeber richtet seine Anfrage über das Kontaktformular auf cross-studio.de an Cross Studio. Nach Sichtung der Anfrage übermittelt Cross Studio ein individuelles Angebot. Mit ausdrücklicher Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber in Textform (E-Mail genügt) kommt der Vertrag über die Konzept- und Designphase (Phase 1) zustande. Die kostenpflichtige Umsetzungsphase (Phase 2) wird gesondert nach Freigabe einer Designrichtung beauftragt; Vergütung und Anzahlung regelt § 6.

(3) Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber Zugang zu einem passwortgeschützten Kunden-Portal, in dem er einen strukturierten Fragebogen ausfüllt. Die dort gemachten Angaben dienen als verbindliche Grundlage für die weitere Leistungserbringung.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung einer Website gemäß den im Angebot und im Fragebogen festgehaltenen Anforderungen.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, umfasst der Standardleistungsumfang:

  • Erstellung eines Design-Briefs auf Basis der Kundenangaben
  • Ausarbeitung von Designvarianten zur Auswahl (Anzahl je nach Paket)
  • Überarbeitung der ausgewählten Variante innerhalb des im Angebot und Fragebogen festgelegten Leistungsumfangs, bis der Auftraggeber die Gestaltung freigibt — ohne Begrenzung der Anzahl der Abstimmungsschleifen (Einzelheiten und Abgrenzung siehe § 8)
  • Technische Umsetzung im gewählten Tech-Stack (HTML, Astro oder Next.js)
  • Deployment auf eine vom Auftraggeber bereitgestellte oder von Cross Studio vermittelte Infrastruktur

(3) Hosting, Domain-Registrierung sowie laufende Wartung sind nicht im Standardpreis enthalten. Cross Studio vermittelt auf Wunsch ein externes Webhosting-Konto beim Anbieter der Wahl des Auftraggebers (oder einer Empfehlung von Cross Studio) und übernimmt die initiale Einrichtung. Für diese Vermittlung sowie das laufende Webhosting-Konto wird eine jährliche Hosting-Pauschale in Höhe von 79 € netto pro Jahr gemäß § 6 Abs. 6 berechnet.

(4) Cross Studio ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Unterauftragnehmer und KI-Dienste einzusetzen. Die datenschutzrechtlichen Hinweise hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Cross Studio alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an sämtlichen von ihm gelieferten Inhalten (insbesondere Texten, Bildern, Grafiken, Videos, Marken und Logos) die erforderlichen Nutzungsrechte innehat und diese Cross Studio im zur Vertragserfüllung notwendigen Umfang einräumt. Er stellt Cross Studio von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.

(3) Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Cross Studio.

§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Cross Studio räumt dem Auftraggeber an allen im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (Designs, Quelltexten, Grafiken) nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.

(2) Eine Weiterveräußerung, Weitergabe an Dritte oder Mehrfachnutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Cross Studio.

(3) Cross Studio bleibt berechtigt, die erstellten Arbeiten im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website (z. B. unter /referenzen) sowie in sonstigen Eigenwerbemaßnahmen zu verwenden und den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen (Referenzrecht). Der Auftraggeber kann diesem Referenzrecht jederzeit durch schriftliche Mitteilung an hallo@cross-studio.de widersprechen (Opt-Out).

(4) An von Cross Studio verwendeten Dritt-Tools, -Bibliotheken oder -Templates gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

(2) Phase 1 (Konzept- und Designphase) umfasst die Erstellung des Design-Briefs sowie die Ausarbeitung von Designvarianten zur Auswahl (Anzahl je nach Paket). Phase 1 wird nur dann berechnet, wenn der Auftraggeber eine Designrichtung freigibt und damit in Phase 2 eintritt. Verzichtet der Auftraggeber nach Sichtung der Varianten auf die Fortsetzung, entstehen keine Kosten.

(3) Die Vergütung ist wie folgt zur Zahlung fällig:

  • 50 % Anzahlung bei Freigabe einer Designrichtung (Eintritt in Phase 2 / Umsetzung)
  • 50 % Restzahlung nach finaler Abnahme bzw. Freigabe der Website durch den Auftraggeber

(4) Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB, 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei B2B).

(4a) Mahnwesen. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang gelten die folgenden Eskalationsstufen automatisch:

  • Stufe 1 (14 Tage nach Rechnungsversand): freundliche Zahlungserinnerung per E-Mail, kostenfrei.
  • Stufe 2 (21 Tage): 1. Mahnung mit Verzugszinsen-Hinweis; Mahnpauschale bei B2B 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB).
  • Stufe 3 (30 Tage): Projekt-Pause — alle Pipeline-Aktivitäten (Umsetzung, Deploy, Custom-Domain-Konfiguration) werden bis zum Zahlungseingang ausgesetzt. Eine bereits geschaltete Live-Website kann ohne weitere Vorankündigung vorübergehend offline genommen werden, bis der Zahlungsausstand beglichen ist.
  • Stufe 4 (45 Tage): außergerichtliche Beitreibung; weitere Schritte (Inkasso, Mahnbescheid) bleiben vorbehalten.

(5) Cross Studio ist berechtigt, die Leistungserbringung in Phase 2 (Umsetzung der gewählten Designrichtung) bis zum Eingang der Anzahlung vollständig zurückzuhalten. Insbesondere werden die die Umsetzung der Website, die Einrichtung von Repository-Branches und die Bereitstellung der Vorschau auf der Live-Subdomain (cs-2026-XXXX.cross-studio.de) erst gestartet, wenn die Anzahlung als bezahlt markiert wurde. Die Freischaltung der Website auf einer Domain des Auftraggebers sowie die Übergabe der Quelldateien erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang (Anzahlung + Restzahlung).

(6) Jährliche Hosting-Pauschale. Für die Einrichtung und Vermittlung eines externen Webhosting-Kontos sowie die laufende Vermittlungsleistung gegenüber dem Hosting-Anbieter berechnet Cross Studio dem Auftraggeber eine Jahres-Pauschale von 79 € netto (zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer). Die Pauschale wird jährlich im Voraus, jeweils ca. 30 Tage vor dem Jahrestag der ersten Live-Schaltung, in Rechnung gestellt und ist gemäß Abs. 4 binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kann die Hosting-Vermittlung jederzeit zum Ende des bezahlten Jahres in Textform kündigen (hallo@cross-studio.de). Die direkte Vertragsbeziehung zum Hosting-Anbieter besteht zwischen Auftraggeber und Anbieter; Cross Studio haftet nicht für Ausfälle, Preisänderungen oder Kündigungen seitens des Hosting-Anbieters.

§ 7 Termine, Fristen und Verzug

(1) Angegebene Liefertermine sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart – unverbindliche Richtwerte. Maßgeblich für die Einhaltung eines Termins ist die rechtzeitige Bereitstellung aller vom Auftraggeber zuzuliefernden Materialien (§ 4).

(2) Gerät Cross Studio in Verzug, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzögerung richten sich nach § 9 dieser AGB.

(3) Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich Krankheit, Ausfall wesentlicher Infrastruktur, behördlicher Maßnahmen) verlängern die vereinbarten Fristen um die Dauer der Behinderung.

§ 8 Änderungswünsche nach Freigabe

(1) Nach finaler Freigabe der Website durch den Auftraggeber gelten sämtliche Leistungen als abgenommen. Spätere Änderungswünsche sind nicht mehr Bestandteil des ursprünglichen Auftrags.

(2) Solche nachträglichen Änderungswünsche werden auf Basis des jeweils gültigen Stundensatzes von Cross Studio oder nach gesondertem Angebot vergütet. Der Aufwand wird vor Ausführung transparent geschätzt und dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt.

(3) Die in § 3 Abs. 2 zugesicherte Überarbeitung umfasst sämtliche Anpassungen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs (Angebot sowie Fragebogen/Briefing) und ist im Festpreis enthalten; eine Begrenzung der Anzahl der Abstimmungsschleifen besteht nicht. Nicht von dieser Zusicherung erfasst sind Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen — insbesondere wesentliche nachträgliche Änderungen des Briefings oder der Zielrichtung, zusätzliche Seiten, Funktionen oder Inhalte sowie ein grundlegender Neuentwurf nach bereits erfolgter Freigabe einer Designrichtung. Solche Leistungen gelten als gesondert zu vergütende Zusatzleistungen nach Abs. 2.

§ 9 Haftung

(1) Cross Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbrechung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(4) Die Haftung von Cross Studio ist insgesamt auf die Höhe des jeweiligen Auftragsvolumens begrenzt, soweit nicht Absatz 1 greift.

(5) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

§ 10 Datenschutz

(1) Cross Studio verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit Cross Studio im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten Dritter verarbeitet (z. B. Daten von Websitebesuchern, Newsletter-Abonnenten), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO ab.

§ 11 Kündigung und Übergabe

(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Kündigungsstufen und Refund-Behandlung. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gelten — abhängig vom Projekt-Stand zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs — folgende Refund-Regeln:

  • Vor Freigabe der Designrichtung (Phase 1): 100 % stornofrei. Es entstehen keine Kosten; Anzahlung wurde noch nicht fällig (§ 6 Abs. 2).
  • Nach Freigabe der Designrichtung, vor Beginn der Umsetzung (Anzahlung gestellt, Umsetzung jedoch noch nicht begonnen): die Anzahlung (50 %) deckt die bis dahin erbrachten Konzept- und Designleistungen ab und verfällt im Falle der Kündigung. Ein darüber hinausgehender Anspruch besteht nicht.
  • Während der Umsetzungs-Phase (Restzahlung noch offen): die Anzahlung verfällt; zusätzlich werden die bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Umsetzungsleistungen anteilig nach Aufwand abgerechnet, höchstens jedoch in Höhe der vereinbarten Restzahlung.
  • Nach Live-Schaltung / Abnahme: Der vereinbarte Gesamtpreis ist vollständig fällig; eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen, da die Hauptleistung erbracht ist. § 12 (Gewährleistung) bleibt unberührt.

(2a) Gutschriften / Refunds. Werden bereits bezahlte Beträge in begründeten Einzelfällen ganz oder teilweise erstattet (z. B. Kulanz nach Stufe vor Anzahlung), erfolgt dies ausschließlich in Form einer ordnungsgemäßen Gutschriftsrechnung mit eigener Gutschriftsnummer und Verweis auf die ursprüngliche Rechnung. Die Erstattung erfolgt auf das Konto, von dem die ursprüngliche Zahlung erfolgte; eine Auszahlung an Dritte ist ausgeschlossen.

(3) Bereits übergebene Zwischenstände (Designvarianten, frühe Previews, Source-Code) dürfen vom Auftraggeber im Falle einer Kündigung vor vollständiger Zahlung weder veröffentlicht noch produktiv genutzt werden. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständigem Zahlungseingang gemäß § 5 auf den Auftraggeber über.

(4) Übergabe nach Vertragsende. Auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers übergibt Cross Studio nach vollständigem Zahlungseingang die Projektdaten als ZIP-Archiv (Quelldateien, Build-Output, Asset-Bibliothek) sowie eine Übergabe-Dokumentation mit Hinweisen zu Hosting-Anforderungen, DNS-Konfiguration und Wartungsempfehlungen. Die einmalige Übergabe ist im Auftragsvolumen enthalten; zusätzliche Migrations-Unterstützung (z. B. Einrichtung beim neuen Hoster) wird nach Aufwand vergütet.

§ 12 Gewährleistung und Reaktionszeiten

(1) Cross Studio gewährleistet, dass die erstellte Website zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt.

(2) Für die Beseitigung technischer Mängel gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme. Innerhalb dieser Frist werden gemeldete, reproduzierbare technische Mängel kostenfrei behoben.

(3) Von der Gewährleistung ausgenommen sind:

  • Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
  • Fehler, die auf vom Auftraggeber gelieferten Inhalten beruhen
  • Funktionsstörungen aufgrund von Änderungen an Dritt-Diensten, APIs, Browsern oder Hosting-Umgebungen
  • Rein gestalterische Präferenzen, die nicht vom ursprünglichen Briefing abweichen

(4) Reaktion auf Mängelmeldungen. Cross Studio bemüht sich um zeitnahe Bearbeitung von Mängelmeldungen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr 9–18 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Niedersachsen). Eine konkrete Reaktionszeit wird nicht garantiert; in der Praxis erfolgt eine erste Rückmeldung in der Regel binnen 2 Werktagen. Bei Notfällen (Website komplett nicht erreichbar, Datenverlust, Sicherheitsvorfall) priorisiert Cross Studio die Bearbeitung mit höchster Dringlichkeit.

Mängelmeldungen sind in Textform an hallo@cross-studio.de oder über das Portal zu richten. Außerhalb der Gewährleistungsfrist werden Mängelbeseitigungen nach Aufwand vergütet, sofern keine separate Wartungsvereinbarung besteht.

§ 13a Widerrufsrecht für Verbraucher

Hinweis (B2B-Default): Da Cross Studio Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB) schließt (vgl. § 1 Abs. 2), besteht im Regelfall kein Widerrufsrecht. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB gilt nur für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern.

Sollte im Einzelfall dennoch ein Verbrauchervertrag zustande kommen (z. B. weil die Selbsterklärung im Kontaktformular nachweislich unzutreffend war oder eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde), gilt folgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Cross Studio, Lukas Werz, Am Riembach 21, 31171 Nordstemmen, E-Mail: hallo@cross-studio.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung zu zahlen.

Die vollständige Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular wird Verbrauchern zusätzlich als PDF-Anlage mit der Onboarding-E-Mail übermittelt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Hildesheim.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Textformklausel.