Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Dieses AGB-Template wurde als Entwurf erstellt. Vor Live-Schaltung bitte von einem Fachanwalt oder über iubenda/eRecht24 auf das konkrete Geschäftsmodell prüfen und anpassen lassen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Cross Studio, Inhaber Lukas Werz, Am Riembach 21, 31171 Nordstemmen (nachfolgend „Cross Studio" oder „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Webdesign- und Entwicklungsleistungen geschlossen werden.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Cross Studio hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Der Auftraggeber richtet seine Anfrage über das Kontaktformular auf cross-studio.de an Cross Studio. Nach Sichtung der Anfrage übermittelt Cross Studio ein individuelles Angebot. Mit Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber (per E-Mail oder durch Leistung der Anzahlung gemäß § 6) kommt der Vertrag zustande.
(3) Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber Zugang zu einem passwortgeschützten Kunden-Portal, in dem er einen strukturierten Fragebogen ausfüllt. Die dort gemachten Angaben dienen als verbindliche Grundlage für die weitere Leistungserbringung.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung einer Website gemäß den im Angebot und im Fragebogen festgehaltenen Anforderungen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, umfasst der Standardleistungsumfang:
- Erstellung eines KI-gestützten Design-Briefs auf Basis der Kundenangaben
- Ausarbeitung von drei Designvarianten zur Auswahl
- Bis zu drei Revisionsrunden auf Basis der ausgewählten Variante
- Technische Umsetzung im gewählten Tech-Stack (HTML, Astro oder Next.js)
- Deployment auf eine vom Auftraggeber bereitgestellte oder von Cross Studio vermittelte Infrastruktur
(3) Hosting, Domain-Registrierung sowie laufende Wartung sind nicht im Standardpreis enthalten und können optional gegen gesonderte Vergütung hinzugebucht werden.
(4) Cross Studio ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Unterauftragnehmer und KI-Dienste einzusetzen. Die datenschutzrechtlichen Hinweise hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Cross Studio alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an sämtlichen von ihm gelieferten Inhalten (insbesondere Texten, Bildern, Grafiken, Videos, Marken und Logos) die erforderlichen Nutzungsrechte innehat und diese Cross Studio im zur Vertragserfüllung notwendigen Umfang einräumt. Er stellt Cross Studio von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.
(3) Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Cross Studio.
§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Cross Studio räumt dem Auftraggeber an allen im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (Designs, Quelltexten, Grafiken) nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.
(2) Eine Weiterveräußerung, Weitergabe an Dritte oder Mehrfachnutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Cross Studio.
(3) Cross Studio bleibt berechtigt, die erstellten Arbeiten im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website (z. B. unter /referenzen) sowie in sonstigen Eigenwerbemaßnahmen zu verwenden und den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen (Referenzrecht). Der Auftraggeber kann diesem Referenzrecht jederzeit durch schriftliche Mitteilung an info@cross-studio.de widersprechen (Opt-Out).
(4) An von Cross Studio verwendeten Dritt-Tools, -Bibliotheken oder -Templates gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
(2) Die Vergütung ist wie folgt zur Zahlung fällig:
- 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung (vor Beginn der Leistungserbringung)
- 50 % Restzahlung nach finaler Abnahme bzw. Freigabe der Website durch den Auftraggeber
(3) Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(4) Cross Studio ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Eingang der Anzahlung zurückzuhalten. Die Freischaltung der Website bzw. die Übergabe der Quelldateien erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
§ 7 Termine, Fristen und Verzug
(1) Angegebene Liefertermine sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart – unverbindliche Richtwerte. Maßgeblich für die Einhaltung eines Termins ist die rechtzeitige Bereitstellung aller vom Auftraggeber zuzuliefernden Materialien (§ 4).
(2) Gerät Cross Studio in Verzug, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzögerung richten sich nach § 9 dieser AGB.
(3) Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich Krankheit, Ausfall wesentlicher Infrastruktur, behördlicher Maßnahmen) verlängern die vereinbarten Fristen um die Dauer der Behinderung.
§ 8 Änderungswünsche nach Freigabe
(1) Nach finaler Freigabe der Website durch den Auftraggeber gelten sämtliche Leistungen als abgenommen. Spätere Änderungswünsche sind nicht mehr Bestandteil des ursprünglichen Auftrags.
(2) Solche nachträglichen Änderungswünsche werden auf Basis des jeweils gültigen Stundensatzes von Cross Studio oder nach gesondertem Angebot vergütet. Der Aufwand wird vor Ausführung transparent geschätzt und dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt.
(3) Revisionen, die über die in § 3 Abs. 2 genannten drei Revisionsrunden hinausgehen, gelten ebenfalls als gesondert zu vergütende Zusatzleistungen.
§ 9 Haftung
(1) Cross Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbrechung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Die Haftung von Cross Studio ist insgesamt auf die Höhe des jeweiligen Auftragsvolumens begrenzt, soweit nicht Absatz 1 greift.
(5) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
§ 10 Datenschutz
(1) Cross Studio verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit Cross Studio im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten Dritter verarbeitet (z. B. Daten von Websitebesuchern, Newsletter-Abonnenten), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO ab.
§ 11 Kündigung
(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber vor vollständiger Leistungserbringung werden die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits erbrachten Leistungen anteilig nach Aufwand abgerechnet. Die bereits geleistete Anzahlung wird angerechnet; ein darüber hinausgehender Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, soweit der Aufwand die Anzahlung erreicht oder übersteigt.
(3) Bereits übergebene Zwischenstände dürfen vom Auftraggeber im Falle einer Kündigung vor vollständiger Zahlung nicht veröffentlicht oder produktiv genutzt werden.
§ 12 Gewährleistung
(1) Cross Studio gewährleistet, dass die erstellte Website zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt.
(2) Für die Beseitigung technischer Mängel gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme. Innerhalb dieser Frist werden gemeldete, reproduzierbare technische Mängel kostenfrei behoben.
(3) Von der Gewährleistung ausgenommen sind:
- Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
- Fehler, die auf vom Auftraggeber gelieferten Inhalten beruhen
- Funktionsstörungen aufgrund von Änderungen an Dritt-Diensten, APIs, Browsern oder Hosting-Umgebungen
- Rein gestalterische Präferenzen, die nicht vom ursprünglichen Briefing abweichen
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Hildesheim.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Textformklausel.